Erfahrung & Kompetenz

Unsere Fachanwaltschaften

Unsere Rechtsanwälte haben sich in ihren Tätigkeitsbereichen durch den Erwerb von Fachanwaltschaften qualifiziert. So verfügen wir über Fachanwälte im Bereich des

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Strafrecht

 

Zudem spezialisieren sich unsere Rechtsanwälte fortlaufend in Bereichen des

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Gesellschafts- und Handelsrecht
  • IT-Recht/ Urheberrecht
  • Datenschutzrecht

 

Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch in allen anderen Angelegenheiten.

Für Ihr Unternehmen, Einrichtung, Verband können wir Ihnen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten zur Seite stellen.

Wir verstehen uns als Dienstleister, der Sie präventiv in Ihren Rechtsangelegenheiten berät und als individueller Interessenvertreter, der Ihre Rechtsansprüche außergerichtlich, vor Behörden und wenn es sein muss, auch gerichtlich bundesweit durchsetzt.

Es entspricht unserer Kanzleiphilosophie, dass Sie durch unsere Anwälte und Fachanwälte mit fachlicher Kompetenz beraten, auf eventuell bestehende Risiken und entstehende Kosten hingewiesen werden.

Nur eine vollständige Beratung ermöglicht es Ihnen, die beste Entscheidung für sich zu treffen.

Nicht immer ist es notwendig oder sinnvoll einen Rechtsstreit zu führen. Für diese Fälle steht in unserer Kanzlei ein universitär ausgebildeter Mediator zur Verfügung.

Auf Grund einer kanzleiinternen Tätigkeitszuordnung und Spezialisierung der Anwälte gewährleisten wir, dass Sie in jedem Rechtszweig einen kompetenten Ansprechpartner haben. Unsere Rechtsanwälte, Rechtsfachwirtinnen und Rechtsanwalts-fachangestellte sind ständig bemüht, für Sie in qualitativ höchstem Maße tätigt zu sein.